PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN

 

 

Sind Sie privat versichert, so erkundigen Sie sich bitte vor Aufnahme einer Behandlung unbedingt darum, ob und in welchem Umfange psychotherapeutische Behandlungen zu den Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag gehören!

Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so gelten hier besondere Regelungen, über die sie sich bei der für sie zuständigen Beihilfestelle erkundigen können. Bitte lassen Sie sich in diesem Falle bereits die notwendigen Formulare zusenden.