TERMINVERHINDERUNG

 

 

Ist es Ihnen unmöglich einen bereits geplanten Termin wahrzunehmen, so teilen Sie mir dies bitte bis spätestens 48 h vor dem Termin telefonisch oder per Email mit, damit ich den Termin neu disponieren kann.

Sollten Sie sich später als 48 h melden oder zu einem geplanten Termin nicht erscheinen, wird üblicherweise ein  Ausfallhonorar berechnet, über das Sie eine private Rechnung erhalten. Dieses Honorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.

 

Sollte ein Termin von meiner Seite  abgesagt werden müssen, wird selbstverständlich kostenfrei ein Ersatztermin für Sie zur Verfügung gestellt.