Die ärztliche bzw. therapeutische Schweigepflicht
Die Schweigepflicht des Therapeuten ist in der Psychotherapie von ganz besonderer
Bedeutung. Daher hat der Gesetzgeber hier auch eindeutige Regelungen erlassen, an die sich jeder Therapeut zu halten hat.
Konkret bedeutet dies für Sie als Patient: Weder Ihr Arbeitgeber, noch Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung, noch ein beliebeiger Dritter erhalten irgendwelche
Angaben zu den Inhalten der Therapie. Gleiches gilt gegenüber Verwandten jeglicher Verwandtschaftsgrade. Begründete bzw. von Ihnen gewünschte Ausnahmefälle von dieser Regelung setzen Ihre schriftlich
fixierte Schweigepflichtentbindung dem Therapeuten gegenüber voraus.